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   OLG Brandenburg, 02.01.2002 - 9 WF 174/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13482
OLG Brandenburg, 02.01.2002 - 9 WF 174/01 (https://dejure.org/2002,13482)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.01.2002 - 9 WF 174/01 (https://dejure.org/2002,13482)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Januar 2002 - 9 WF 174/01 (https://dejure.org/2002,13482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des Todes der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei auf das Prozesskostenhilfeverfahren; Zweck der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
    Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach Tod der antragstellenden Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1199
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 27.01.2010 - 8 W 4/10

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines verstorbenen Beteiligten

    Mit dem Tod erledigt sich mithin das bisherige Bewilligungsverfahren (Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 14; Musielak-Fischer, ZPO, 7. Aufl., § 119, Rn. 15 m.w.N.; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1995; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1199).
  • OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11

    Beschwerdebefugnis des zuvor beigeordneten Prozessbevollmächtigten im eigenen

    Zudem macht er nicht geltend, dass - was verschiedentlich als für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. März 1998 - 2 WF 22/98 - FamRZ 1999, 240 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2002 - 9 WF 174/01 - FamRZ 2002, 1199 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 8 W 4/10 - FamRZ 2010, 1587; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - FamRZ 2011, 385 f.) - die Beschwerde im Namen der potentiellen Erben des Verstorbenen eingelegt werden soll.
  • LSG Sachsen, 09.07.2009 - L 3 B 300/08

    Ausschluss der Übernahme eines Kostenvorschusses im Sinne von § 109 Abs. 1 S. 2

    Diese ausdrückliche Grundentscheidung des Gesetzgebers zur Prozesskostenhilfe, die eine Form der Sozialhilfe ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Januar 2002 - 9 WF 174/01 - FamRZ 2002, 1199 = JURIS-Dokument Rdnr. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO [67. Aufl., 2009], Übers. § 114 Rdnr. 1, m. w. N.), kann nicht dadurch umgangen werden, dass Rückgriff auf allgemeine, nicht die Übernahme von Kosten eines Gerichtsverfahrens betreffende Leistungsregelungen genommen werden.
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